Aus dem Kreis Düren in die Region: Wasserstoff-Messe als regionales Gemeinschaftsformat III

20. Juli 2026

Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz im Oktober 2024 genehmigt. Die Umsetzung des Netzes, d. h. die Umstellung von Bestandsleitungen und der Bau neuer Leitungen, erfolgt jedoch schrittweise, um flexibel auf die Entwicklung tatsächlicher Bedarfe reagieren zu können. Die Bedarfe für den Ausbau werden im Rahmen des Netzentwicklungsplans (NEP) Gas und Wasserstoff von Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) angemeldet und durch die BNetzA genehmigt. Die FNB Gas werden der BNetzA zukünftig alle zwei Jahre einen aktualisierten NEP Gas und Wasserstoff vorlegen.
Die Umsetzung des Kernnetzes erfolgt so bedarfsgesteuert. Eine fortlaufende integrierte Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Erdgas ist ab 2025 vorgesehen.

Für den Neubau oder die Umstellung einer Leitung muss die BNetzA einen Netzbetreiber als Vorhabenträger benennen. Die BNetzA hat derzeit nur für die Abschnitte, mit deren Umsetzung bis 2027 begonnen werden soll, bereits Vorhabenträger benannt. Danach bestimmt die BNetzA die Vorhabenträger für die weiteren Netzabschnitte.

Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes

Anbindung der Region Aachen

Die Region Aachen wird über die ‚H2ercules‘ Pipeline an das Wasserstoff-Kernnetz angeschlossen. Diese Neubauleitung verbindet unsere Region über die belgische Pipeline-Infrastruktur mit dem Importterminal Zeebrügge / Antwerpen. Auf deutscher Seite wird die Umsetzung der Neubauleitung in zwei Abschnitten erfolgen. Die Inbetriebnahme des ersten Abschnitts von der Übergabestation in Eynatten (BE) bis Weisweiler ist für Dezember 2028 geplant und wird durch Open Grid Europe (OGE) umgesetzt. Um den Verpflichtungen gegenüber den europäischen Partnern nachzukommen, wurde dieser Teil der Leitung vorgezogen. Eine Inbetriebnahme des zweiten Abschnitts von Weisweiler in Richtung Niederkassel, ist bis Ende 2031 geplant. Ein Vorhabenträger für diesen Abschnitt muss noch durch die BNetzA benannt werden.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass ein Vorhabenträger rechtzeitig für den des zweiten Abschnitts der ‚H2ercules‘ Pipeline von Weisweiler nach Niederkassel benannt wird. Sollte wider Erwarten kein Fernleitungsnetzbetreiber Interesse am Bau dieser Pipeline haben,

wird die BNetzA einen Vorhabenträger bestimmen, der das Teilstück bauen muss. Dieses Szenario ist jedoch aus verschiedenen Gründen unwahrscheinlich: In der chemischen Industrie entlang der Rhein-schiene sind große Wasserstoffbedarfe zu erwarten, zu deren Deckung Importe notwendig sein werden. Da sich die Umsetzung des Delta-Rhein-Corridors auf niederländischer Seite um vier Jahre verzögert, ist die Anbindung an den Hafen Zeebrügge / Antwerpen der Importkorridor, der am frühesten zur Verfügung stehen wird. Eine zeitnahe Umsetzung liegt daher im Interesse aller Stakeholder. Für potenzielle Abnehmer, die im Einzugsgebiet dieses Teilstücks liegen, bedeutet dies, dass sie vor Anfang der dreißiger Jahre nur über Verteilnetze und/oder dezentrale Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff versorgt werden können. Potenzielle Abnehmer sollten darum dringend mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber Kontakt aufnehmen, um mögliche Bedarfe anzumelden. Darüber hinaus sollten dezentrale Lösungen geprüft werden, ggf. gemeinsam mit anderen Unternehmen.

Trassenverläufe

Die BNetzA hat zwar das Kernnetz genehmigt, jedoch nicht genauen Trassenverläufe. Die Trassenverläufe werden in späteren Planungs- und Genehmigungsverfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren) festgelegt, für die die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind.

In der Region Aachen stehen derzeit zwei Varianten für einen möglichen Trassenverlauf des ersten Pipelineabschnitts zur Diskussion. Zum aktuellen Zeitpunkt (Dezember 2024) ist noch nicht klar, welche dieser Optionen umgesetzt werden soll.

Ein- und Ausspeisepunkte

Die Ein- und Ausspeisepunkte des Kernnetzes sind noch nicht festgelegt. Unternehmen, Verteilnetzbetreiber (VNB) und Kommunen haben die Möglichkeit Kontakt mit OGE aufzunehmen, um sich eine sogenannte „Abgriffstation“ zu sichern. Eine Abgriffstation ist eine Option auf einen Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz. Diese besteht für fünf Jahre und kann anschließend auf Wunsch verlängert werden. Mit einer Abgriffstation sind keine Abnahme-verpflichtungen oder eine weitergehende Anschlussleitung verbunden. Dabei gilt es folgende Punkte zu beachten:

  • Die Kosten für die Abgriffstation müssen übernommen werden.
  • Da die Abgriffstationen in unterschiedlichsten Ausführungen umgesetzt werden können, ist es nicht möglich, pauschal eine Aussage über den Kostenrahmen zu treffen.
  • Die Verfügbarkeit des Grundstücks für die Abgriffstation muss vorab geklärt sein.

Weitere Informationen finden sich unter H₂-Anschluss | OGE. Dort sind aktuell jedoch nur Leitungsabschnitte aufgeführt, deren Verlauf bereits feststeht. Die weiteren Abschnitte werden mit Voranschreiten der Planung ebenfalls aufgeführt.

Es ist positiv, dass für alle Stakeholder die Möglichkeit besteht, an das Kernnetz angeschlossen zu werden. Anders als es aus den ersten Karten des Kernnetzes hervorging, können auch weitere Regionen angeschlossen werden. Damit einher geht die Empfehlung, an alle Unternehmen, die den Einsatz von Wasserstoff in Erwägung ziehen, Kontakt mit den örtlichen VNB und dem zuständigen FNB aufzunehmen, um die Optionen für einen Anschlusspunkt zu klären. Es ist günstiger, sich bereits jetzt eine Abgriffstation zu sichern, als einen Anschlusspunkt bauen zu lassen, wenn das Kernnetz bereits in Betrieb ist. Dies erfolgt am sinnvollsten in Abstimmung mit dem Netzbetreiber vor Ort.

Kontakt

Projektbüro Hydrogen Hub Aachen
c/o Industrie- und Handelskammer Aachen
Postfach 10 07 40, 52007 Aachen
Theaterstr. 6 - 10, 52062 Aachen

Ansprechpartner

Ansprechpartner:
Fabian Müller-Lutz
0241 4460116

Weitere Informationen

Bundesnetzagentur - Wasserstoff-Kernnetz
BMWK - FAQ zum Wasserstoff-Kernnetz
Wasserstoff-Kernnetz - FNB GAS
H₂-Kernnetz | OGE
H₂ercules